Nachprüfung & durchgefallen


  • deine geschichte kann ich nicht so ganz nachvollziehen..
    ich kenn das so (korrigiert mich wenn ich falsch liege): wenn man eine liste mit mängeln bekommt und man beseitigt diese innerhalb der vorgesetzten frist, so sind nur die mängel auf der liste zu beheben, sind seit dem neue hinzugekommen zählen die nicht mehr.. schließlich werden ja nur die besagten mängel nach geprüft nicht das ganze fahrzeug erneut..


    eigentlich schon... aber es gibt solche und solche prüfer...! :whistling:

  • Eine Nachuntersuchung MUSS IMMER MANGELFREI abschließen! Es ist richtig das in der Regel nur die aufgezeichneten Mängel kontrolliert werden, manchmal springt einem aber etwas ins auge was dann noch dazu kommt...ist halt so...wenn man erst einen Monat nach der HU zur NU kommt kann schonmal ne Menge passieren und dann ist es eben pech...denn neue Mängel müssen selbstverständlich aufgenommen werden...


    in einem Fall ist das Auto für richtig Kohle repariert worden...das war direkt nach der HU, danach noch zwei Wochen rumeiern und mit ner gebrochenen Feder vorgefahren...Bedeutet, da Feder gebrochen NU nicht betanden, UND komplette neue HU notwendig, da er am letzten Tag seiner Frist angekommen is...klingt doof, ist ärgerlich, aber selber schuld...hätte ja gleich nach der Rep kommen können. entweder ist die Feder erst danach gebrochen oder der Kollege von der grünen Organisation hat sie übersehen...


    §29 StVZO Anlage VIII sagt dazu:


    3.1.4Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2
    3.1.4.1keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach § 29 Abs. 3 zuzuteilen,
    3.1.4.2geringe Mängel (GM) fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Abs. 3 Satz 3 zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen,
    3.1.4.3erhebliche Mängel (EM) fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichtes spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im Untersuchungsbericht zu vermerken. Wird bei der Nachprüfung der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder wird das Fahrzeug später als ein Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, so hat der aaSoP oder PI statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt dann immer mit dem Monat der Fälligkeit der letzten Hauptuntersuchung,
    3.1.4.4Mängel fest, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen (VU), so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen; er hat die vorhandene Prüfplakette zu entfernen und unverzüglich die Zulassungsbehörde zu benachrichtigen; § 5 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist anzuwenden,

  • Hab ich doch.. Bin nur 8 Monate überfällig mitm Tüv. :D

  • ah ok wieder was gelernt.. danke bunzi..


    8 Monate... wie kriegt man das hin?


    Ich war mal 6 Monate drüber. Das lag daran, dass ich im September zur HU musste aber noch einiges gemacht werden musste. Im Oktober war aber schon die Saison um. (4 Woche überzogen). Also übern winter fleißig geschraubt... im April rote Nummern dran. Ab zum Tüv. Plakette drauf (ohne Mängel bestanden). fertig..


    schade das aber immer zurück datiert wird.. so könnte man ja immer n halbes jahr gut machen :D :D

  • Das hat alles so seinen Lauf genommen.. aber Montag hole ich die Plakette für meinen "Neuwagen" ab :thumbsup:

  • Also beim Bunzi kann man echt ne menge lernen. Wie ist dein Lieblingsspruch immer bei den Kunden? Nee da kann ich nicht drüber schauen, ich muss noch ein Paar Jahre für meine Rente Arbeiten :D:D ^^