Schuldfrage bei Ausparkunfall

  • Hallo zusammen


    Brauche mal eure Hilfe bei der Klärung eines Unfalls mit Blechschaden (Polizei kam nicht, da Bagatellschaden).



    Wie beschrieben war Fahrzeug 1 beim Ausparken, als Fahrzeug 2 nahte und die Dame noch schnell in die daneben liegende Parklücke einscheren wollte.
    Die Fahrerin aus Fahrzeug 2 meinte sofort zu der Fahrerin aus Fahrzeug 1, daß jeder seinen Schaden am Besten selber beheben solle.
    Sollte da ihr schlechtes Gewissen gesprochen haben und sie ist sich bewusst, daß es ihr Verschulden war?


    Vielleicht hat jemand von euch schonmal ein ähnliches Dilemma erlebt und kann erzählen, wie es ausgegangen ist.


    Vorab schonmal Danke.

    Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert.
    Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum.


    Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum! :engel:

  • Nix machen! Eine Schuld eingestehen ist ein großer Fehler!


    DAS sollen mal schön die Versicherungen unter sich ausmachen.

    Schwäbische Autoweisheit: "Fährt n Vectra gegen Baum, fällt n Astra. Fährt Astra gegen Baum, kannst n Vectra."

  • "Rückwärtsfahren



    Das Rückwärtsfahren ist ein äußerst gefährlicher Fahrvorgang, bei dem allein dem Rückwärtsfahrenden die Pflicht auferlegt wird, alles zu vermeiden, was andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen zu gefährden oder gar zu schädigen.


    Gegen den Rückwärtsfahrenden spricht stets der Anscheinsbeweis dahingehend, dass er allein einen Unfall verschuldet hat.


    Kann der Rückwärtsfahrende den Raum hinter seinem Fahrzeug nicht vollständig überblicken, muss er sich eines Einweisers bedienen. Blindes - auch vorsichtiges - Rückwärtsfahren ist grob verkehrswidrig."



    Damit sollten doch eigentlich schon alle Fragen beantwortet sein, oder?


    Wenn der Rückwärtsfahrende sieht, dass jemand blinkt und in eine Lücke will, könnte man fast Vorsatz unterstellen (zumindest von Rechtswegen).
    Hat der Rückwärtsfahrende das Blinken des kommenden Fahrzeugs nicht gesehen, könnte man argumentieren, dass er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.


    So oder so, eigentlich eine klare Sache - meiner Meinung nach.


    Es gibt zwar Gerichtsurteile, bei denen es zu einer Schadensteilung kam, jedoch ist dafür eine grobe Fahrlässigkeit des Anderen Voraussetzung, wie z.B. überhöhte Geschwindigkeit, keinen Blinker gesetzt usw.
    Und die grobe Fahrlässigkeit von Fahrzeugführer 2 geht aus deinen Aussagen nicht hervor.



    MfG


    Moritz

  • @ sorny


    Man sollte nur bedenken, dass andere Urteile nicht analog übertragen werden können.


    Man kann diese Urteile im Verfahren als Entscheidungshilfe anführen, jedoch kann ein anderes Gericht über einen identischen Fall völlig anders urteilen.



    Aber jetzt wo ich das so lese von deiner verlinkten Seite, kommen mir auch Zweifel ob Autofahrer 2 nicht doch fahrlässig gehandelt hat. Immerhin fuhr er auf der entgegengesetzten Seite des Ausparkenden und hat ihn auf jeden Fall schon eine Weile sehen können. Während KfZ 1 ausparkt sich dann dort noch vorbei drängeln zu wollen...schwierig.


    Jedoch hat scheinbar bisher nur das LG Saarbrücken zugunsten eines Rückwärtsfahrenden entschieden. Denn diesen Fall findet man auf diversen Seiten ausführlich dargestellt. Wäre ja nicht notwendig, wenn dieses Urteil an der Tagesordnung wäre. 99% der Urteile scheinen nach wie vor gegen den Rückwärtsfahrenden zu sein.



    MfG


    Moritz

  • Bei den Fällen läuft es meist auf eine Schadensteilung raus.
    Der Rückwärts fahrende ist zwar in der Pflicht. So darf jedoch der vorwärts fahrende
    auch nicht einfach durch ziehen. Wenn keine Zeugen da sind wird es schwer einem
    die Schuld einem allein zuzuweisen. ein Anwalt wird da sicherlich hilfreich sein.



    Gruß Christian.

    Dies ist das Ende aller Tage
    und ich bin




    Der Sensenmann

  • @ Dix

    Zitat

    Nix machen! Eine Schuld eingestehen ist ein großer Fehler!


    Wurde (noch) nicht gemacht.


    Zitat

    DAS sollen mal schön die Versicherungen unter sich ausmachen.


    Habe ich auch als Erstes gesagt. Und notfalls einen Anwalt konsultieren.


    @ MoritzSDT

    Zitat

    Damit sollten doch eigentlich schon alle Fragen beantwortet sein, oder?


    Grundsätzlich - nach dem Zitat aus dem Verkehrswesen - ja; Allerdings stellt sich ja auch die Frage, hat Fahrzeugführer 2 nicht gesehen, daß Fahrzeug 1 ausparkt (Rückfahrleuchten)? Und warum muss Fahrzeug 2 so schnell auf diesen Parkplatz (auf der anderne Seite von Fahrzeug 1 waren noch 2 Plätze frei)?


    Zitat

    grobe Fahrlässigkeit von Fahrzeugführer 2 geht aus deinen Aussagen nicht hervor.


    Wollte ich auch nicht unterstellen. Sorry, wenn es so rüberkam.


    @ sorny
    Danke für den LINK - werde ich gleich mal weiterleiten.
    Den Anwalt habe ich auch empfohlen; da kann sie den Bericht aus dem Link gleich mitnehmen (falls der Anwalt das nicht schon kennt).


    @ MoritzSDT

    Zitat

    Während KfZ 1 ausparkt sich dann dort noch vorbei drängeln zu wollen...schwierig.


    Das war mein Ansatz, weshalb ich mal wissen wollte, ob jemand sowas schon erlebt hat.
    Ist ja fast wie überholen und mit zu wenig Abstand wieder einscheren...


    @ TeddyVectra

    Zitat

    Bei den Fällen läuft es meist auf eine Schadensteilung raus.


    Davon gehe ich auch aus.
    Zeugen gab es keine, ausser den beiden Fahrzeugführerinnen.

    Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert.
    Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum.


    Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum! :engel: