Unfall - Tipps bei der Schadensregulierung

  • So Freunde,


    manche wussten es vielleicht schon, aber ich hatte letztes Jahr im Mai 2015 einen Unfall mit dem Vectra.


    Ich hab an einer Kreuzung gewendet, wobei eine Frau gleichzeitig meinte, sie müsse - als linksabbieger eingeordnet - lieber rechts abbiegen. Somit setzt sie den Wagen mit Schwung zurück - genau in meine Front rein. Ihr Wagen totalschaden, bei mir Front, Grill, i500 Stoßstange, Querträger im Arsch. Ging zum Glück günstig zu reparieren, da ich die alt-Teile noch zu Hause hatte.


    Das ganze ging dann vor Gericht, da Sie 100% des Schadens reguliert haben wollte. Da die aufnehmenden Polizeibeamten am Unfallort noch sagten, sie sehen 70/30 zu Ihren Lasten, habe ich das so meiner Versicherung mitgeteilt, welche ihr auch bereits die 30% reguliert hat.


    Ich dagegen hab noch keinen Cent gesehen von ihrer Versicherung (VHV), da diese das Urteil abwarten wollten. Einen Kostenvoranschlag über knapp ~2400€ hatte ich der gegnerischen Versicherung bereits einige Wochen nach dem Unfall zukommen lassen.



    Dieses Urteil in erster Instanz steht nun fest - ich 34%, sie 66%.



    Wie ist da nun die beste weitere Vorgehensweise, wenn man keinen Verkehrsrechtsschutz hat ? Ist leider (oder zum Glück) das erste Mal, dass ich mich mit sowas befassen muss...
    :whistling:

  • Genau auf Leute wie dich spekulieren Versicherungen. In jedem Fall einen Anwalt einschalten, den musst Du unter Umständen erstmal selbst zahlen. Meist holt er sich sein Honorar aber direkt von der Versicherung.


    Hatte auch mal einen Streitfall, wo ich definitiv keine Schuld hatte. Polizeibericht sagte dies auch aus, nur leider waren wir bei der gleichen Versicherung und die wollten uns beide hoch stufen. Zusätzlich hat er noch falsche Angaben gemacht und da sein schaden gering war, beglich die Versicherung seinen sofort. Ich musste fast ein halbes Jahr warten und alles erstmal selbst tragen, trotz Rechtsschutz.


    Ohne Anwalt hätte ich da kein Geld gesehen


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  • Wenn ich nun einen Anwalt mit der Schadensregulierung beauftrage, muss die gegnerische Versicherung 66% dessen Honorar bezahlen? (bzw. vermutlich erstmal ich?) und die restlichen 34% ich aus eigener Tasche nehm ich mal an?

  • Wie das genau abläuft kann ich dir nicht sagen, aber normalerweise muss die generische Versicherung ihn dann voll bezahlen. Eine Rechtsauskunft beim Anwalt ist aber meist kostenlos und dann sagt er dir schon wie es lang geht


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  • Dir steht bei jedem Schaden ein Gutachter und Anwalt zu, der von der gegnerischen Versicherung übernommen werden muss. Bezahlen musst du da im voraus gar nichts! Zu gibst einem Anwalt das Mandat und dieser setzt sich dann direkt mit der Versicherung in Kontakt. Der fängt dann auch gleich an Rechnungen an die jeweilige Versicherung zu schicken ;)


    Gruß

  • Ich dachte, ich bekomme Gutachter/Anwaltskosten nur zu dem Teil erstattet, wie hoch auch die Schuld der Unfallgegnerin ist.



    Sie hat ja auch bislang nur die 34% Ihres Schadens ersetzt bekommen, da sie 66% Schuld trägt - sollte das Urteil Anfang März rechtskräftig werden. Meine Versicherung (Gothaer) hat da bereits reguliert und bezahlt.


    Die gegnerische Versicherung ist die VHV, und die haben mit Verweis auf das Verfahren noch nix reguliert. Glaub aber, ich hab dann sogar Anspruch auf Zinsen.



    Mal sehen, was sich da ergibt. Danke schonmal für eure Tipps.

  • Nein, die Aufwandskosten haben nichts mit der Schadenshöhe zu tun. Auch bei einem Parkrempler und einem Schaden von 25€ steht dir ein Gutachter und Anwalt zu ;) Die Honorare müssen dann von der gegenerischen Versicherung getragen werden. Normal reicht schon ein Anruf bei deiner Versicherung, um das zu klären. Du kannst auch einfach mal bei einem Anwalt für Verkehrsrecht anrufen. In meinem Fall habe ich schon alles wichtige beim ersten Telefonat erfahren.


    Hat sich auf jeden Fall gelohnt, denn aus Fahrerflucht und nur einem Kennzeichen wurden in meinem Fall dann deutlich über 1200 € auf dem Konto und ich musste mich nicht kümmern :thumbsup:


    Gruß

  • Ja, die Schadenshöhe ist auch nicht gemeint, sondern die Unfallschuld.


    Bei dir handelte es sich ja scheinbar um eine eindeutige Schuldfrage (Fahrerflucht).


    Bei mir liegt jedoch beiderseits ein Verschulden vor. D.h. Gutachter & Anwaltskosten werden auch nur zu dem Anteil von der gegnerischen Versicherung übernommen, in welchem die gegnerische Versicherungsnehmerin auch Schuld am Unfall trägt.


    Ich (bzw. meine Versicherung) zahle ja schließlich auch nicht 100% ihrer Anwaltskosten, sondern nur 34% davon. Und ebenso vice versa.



    Allerdings warte ich nun noch ab, ob das Urteil rechtskräftig wird, oder sie in Revision geht.


    Auf jeden Fall werd ich als nächstes einen Verkehrsrechtsschutz abschließen. Sie hat 66% Schuld am Unfall, und hat von meiner Versicherung längst ihr Geld erhalten. Ich hab bis heut noch nix gesehen - mangels Anwalt und dem damit verbundenen Risiko :thumbdown: Aber dass das Urteil so zu meinen Gunsten ausgefallen ist, erleichtert hoffentlich die Abwicklung...