Führerschein B 96

  • Ich werde aus dem Thema nicht so ganz schlau.
    Wenn ich den B96 mache..darf ich dann ein trailer mit auto ziehen?
    wieviel wiegt so ein trailer?
    habe ich das richtig verstanden...mein auto+trailer+das auto darauf darf nicht mehr als 4.25t wiegen ???

  • War das nicht etwa so, dass das Fahrzeuggewicht (mit dir, Tank, Beladung usw.) und die Anhängerlast nicht insgesamt über 3,5 Tonnen kommen darf.
    Vorraussetzung: Leergewicht des Zugfahrzeugs ist größer als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers

  • Kennzu Google? Erster Treffer bei "Führerschein B96 Anhänger":
    http://www.tuev-nord.de/de/fue…sen/klassen-b-be-8726.htm


    Zitat


    Klasse B mit Schlüsselzahl 96


    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit



    • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg



    Wohlgemerkt: "zulässige Gesamtmassen". Auf die tatsächlichen Werte kommt es nicht an. Jedenfalls solange die zulässigen Werte eingehalten werden...


    Ein Tandemachser hat so Ecke 2-3t zul. Gesamt. Für nen Vectra wird das schon knapp. Oder anders formuliert. Darfst Du es mit dem Vectra ziehen (zul. Zug-Gesamtgew.), dann geht das mit dem B96.

    Schwäbische Autoweisheit: "Fährt n Vectra gegen Baum, fällt n Astra. Fährt Astra gegen Baum, kannst n Vectra."

    Einmal editiert, zuletzt von Dix ()

  • Das passt schon. Man muss nur etwas tricksen ;)


    Der Unterschied B - B96 ist schon wie richtig gesagt die höhere Gesamtlast von 4250 kg. Diese erschließt sich aus den jeweiligen zulässigen Massen des Gespanns. Man kann aber auch Trailer ohne Probleme ablasten lassen!


    D.h. heißt in meinem Fall:


    A4 (2010 kg) + 1800 kg zulässige Zugmasse = 3810 kg :thumbsup:


    Masse Trailer = 500 - 550 kg (leer) + 1335 kg Vectra i500 = max. 1880 kg Masse Trailer (zulässiges Gesamtgewicht 3 t also ablasten auf 1880 kg)


    Jetzt aber zulässige Zugmasse überschritten. Deswegen folgt eine Lastübertragung der Stützlast auf der AHK auf's Fahrzeug und fertig :thumbsup:


    Gruß Micha

  • Du willst also einen vernünftigen Anhänger durch Ablasten begrenzen auf eine Nutzlast von unter 1200kg? Na ich weiß nicht.
    Bei reinen Anhängern für Sportgeräten kann das klappen, weil das zu transportierende Objekt immer das selbe ist!


    Bei ausgeliehenen Anhängern wird der Halter wahrscheinlich den Vogel zeigen...


    Mit "Lastübergragung" aufs Zugfahrzeug wäre ich auch vorsichtig. Sonst ist die Hinterachslast am A...
    Wie funktioniert die "Lastübertragung" denn eigentlich? Sachlich oder nur durch verbales zutexten der Rennleitung?

    Schwäbische Autoweisheit: "Fährt n Vectra gegen Baum, fällt n Astra. Fährt Astra gegen Baum, kannst n Vectra."

  • :huh:


    Natürlich beim eigenen Trailer! Das muss ja in den Papieren stehen und die Änderung am Fahrzeug kann auch nur der Besitzer vornehmen lassen. Wie weit man den dann ablastet, ist dann doch auch vollkommen egal. Es ist bei den normalen Motorsportlern im Amateurbereich Gang und Gebe, den meist sind es nur Zugfahrzeuge aus der Mittelklasse. Die meisten haben ihr Rennfahrzeug seit Jahren und da wird der Trailer halt so gelastet, dass es + 10 kg zulässige Gesamtmasse genau passt.


    Da ist nichts gefuscht oder gemauschelt... nach unten geht immer ;)


    Damit kommen die meisten mit der 0815-E-Klasse-5er-3er-Vectra-Passat-Mondeo... dann locker in den Bereich vom B96 mit einem Trailer von 500-600 kg und Rennwagen von 1000 - 1300 kg (E30, Golf2, E36, Kadett, Astra, Clio RS...)


    Bei mir ist es jetzt nur ein Sonderfall, dass ich mit dem ungünstigsten Fall kalkuliert, genau eine Hand voll Kilo über der maximalen Anhängelast bin. Entweder ich mache meine Ladung also leichter (Vectra) und kann weiter ablasten oder ich muss den Weg über den Lastenverteilung gehen.



    Gruß Micha

  • Du meine Güte, das hat sich aber wohl ein Jurist ausgedacht. Ein Inschenör wars jedenfalls nicht.


    Offensichtlich dreht es sich um die Dynamik, hier Achslast. Und da geht die Stützlast natürlich aufs Zugfahrzeug.
    Maßgeblich für den Führerschein ist jedenfalls das zul.GG. Die evtl andere Anhängelast ist interessant bei kleinem Zugfahrzeug. Oder Spirenzien wie die 100er Zulassung.

    Schwäbische Autoweisheit: "Fährt n Vectra gegen Baum, fällt n Astra. Fährt Astra gegen Baum, kannst n Vectra."

  • Ich kann es, als angehender Maschinenbauer, auch nicht verstehen, da ich es mir ja speziell an Steigungen zu nutzen machen will. An der Stelle ist es egal wo das Gewicht gerechnet wird. Mir ist das aber auch egal, da ich es mir einfach gerne zu Nutzen machen möchte!


    Natürlich hast du recht, dass es generell um das zGG geht aber ich denke gerade in unserem Forum ist das auch sehr interessant! Wenn man mit einem Vectra B oder C mehr als 3500 kg zGG des Gespanns fahren will, erreicht man fast zwangsläufig die Grenze der zulässigen Anhängelast ;)


    Um es aber für alle nochmal kurz und knapp zu machen:



    EDIT: Das ist, wie oben beschrieben, einfach nicht richtig Caravan-Cruiser!


    Bei 1500 kg zulässiger Anhängelast, kannst du dicke einen neuen Tandem-Trailer nehmen (Alu - 450 kg) und noch ein leichtes Renngerät drauf nehmen. Darunter fällt so ziemlich alles bis leere Golf 3/ Astra F. Man muss eben nur den Trailer ablasten lassen und darf dann halt egal hinter welchen Fahrzeug er hängt, nicht mehr beladen!


    Schönen Abend noch!
    Gruß Micha

  • Da muss ich jetzt zwischen gehen, denn es gibt etwas, was ich nun nicht verstehe.


    Ich hab damals (vor ´knapp 4 Jahren' ) Den BE Schein gemacht und mir wurde beigebracht ich dürfte als zGG 7750 (3,5t Zugmaschine + 4,75T Anhänger/Trailer Whatever) des Gespanns haben, vorrausgesetzt das Zugfahrzeug darf 4250 Kilo ziehen. Ergo n gutmotorisierter Transporter.


    Laut deiner Ausführung dürfte ich es auf einmal nicht mehr, was ansich sehr beschissen wäre und vorallem unlogisch, da ich selbe Frage in der BE Theorieprüfung gehabt hatte und sie auch richtig hatte.
    ODer wird es genauso gehandhabt wie mit der Führerscheinklasse A, wo jeder der vor den neuregelungen der FÜhrerscheinklassen davon nicht betroffen ist?


    Mit freundlichem Gruße Nico

  • bullet24


    Er fragte zu Anfang lediglich nach trailer + Auto und da gehe ich nunmal von normalen Autos auf leih-trailern aus. Das geht auf keinen Fall!


    Hab auch noch keinen vernünftigen Trailer mit unter 500kg gesehen. Aber wegen 50Kg will ich da auch keinen Streit anfangen


    Gesendet von meinem LT26i mit Tapatalk

  • Xeridio


    Hier mal der Auszug der neuen Regelung für BE.


    Zitat

    Noch schwerere Anhänger benötigen den Führerschein der Klasse BE. Mit der Neuregelung 2013 wurde der Umfang der Klasse BE auf 3.500 kg zGM des Anhängers oder Sattelanhängers beschränkt. Wer darüber hinaus Anhänger mit einem Zugfahrzeug der Klasse B ziehen will, benötigt nun die Fahrerlaubnis der Klasse C1E.


    Ob deine Daten aber mit dem alten BE bleiben, wie zum Beispiel meine Mutter noch mit Klasse 3 7,5t fahren dürfte, weiß ich nicht. Da würde ich mich mal der Zulassungsstelle erkundigen.


    Caravan-Cruiser


    Das ist natürlich richtig. Will hier ja auch kein Streit anzetteln aber ich wollte eben nur darauf hinweisen, dass man es nicht pauschal als "nicht möglich" stehen lassen kann. Mit einem Leihtrailer und normalem Auto ist es natürlich nicht möglich. Obwohl, wenn man mal bei den Jungs mit Booten schaut, die ihre Trailer fast auch nie ablasten. Warum das da geht weiß ich aber nicht. Gibt ja aber diese Sportgerätsregel 8|


    Gruß Micha