Nummernschilder bekleben verboten ???

  • servus


    hab da mal ne frage . mir ist letztens auf der autobahn aufgefallen das an einem vorrausfahrenden mercedes am nummernschild das euro zeichen mit einem dicken sylt aufkleber bedeckt war ! ist das erlaubt oder sagt da keiner was weil es eine kleinigkeit ist ???


    schaut etwa so aus nur das auf dem bild nicht sylt zusehen ist !


    http://img503.imageshack.us/img503/3499/dsc01515tb6.jpg



    mfg

  • Tach!


    Soweit ich weiß darf man am Nummernschild garnix machen, wenn doch gilt das als Urkundenfälschen oder so! Hab aber auch schon gesehen das über dem Euro-Zeugs einfach Rennkaro´s geklebt waren...

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Keller poppen!


    Wii softmodden? Xbox flashen? PN an mich!

  • Meines Wissens nach ist das verboten... Das wäre ja so, als würde ich aus einer 3 mit schwarzem Edding ne 8 machen...


    Hab das aber auch schon öfters gesehen... Vor allen die Jungs aus den Ostblockländern kleben da gerne irgendwelche Symbole ihrer Zugehörigkeit rein... :irre2:

  • Zitat

    Original von Andi
    Meines Wissens nach ist das verboten... Das wäre ja so, als würde ich aus einer 3 mit schwarzem Edding ne 8 machen...


    Hab das aber auch schon öfters gesehen... Vor allen die Jungs aus den Ostblockländern kleben da gerne irgendwelche Symbole ihrer Zugehörigkeit rein... :irre2:


    die dürfen das, wenn du recht übherlegst sollte das alles auch mal zu deutschland gehören :engel:
    also hällt sich alles noch im rahmen! :zwinker:


    das kleben is m.wissens nicht gestattet und der benz fahrer.


    bei denen gild eh ne andere norm :motz:

  • Zitat- Zulassungsbehörde:


    Zusätzlicher "Schmuck" am Kfz-Kennzeichen ist verboten


    Außer den amtlichen Nummernschildern der Kfz-Zulassungsstelle dürfen keine weiteren Schilder am Fahrzeug angebracht sein. Davon ausgenommen ist das Nationalitätskennzeichen "D". Neben den Zulassungsstempeln und Prüfplaketten dürfen keine weiteren Plaketten oder sonstigen Gegenstände auf den Kennzeichenschildern kleben. Die Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, sie sollten weder verdeckt noch verschmutzt sein. Auch Glas, Folien oder ähnliche Abdeckungen sind verboten.



    Verstöße gegen diese Regeln sind eine Ordnungswidrigkeit und werden mit Geldstrafen geahndet. Wer noch weiter geht und in rechtswidriger Absicht ein Fahrzeug mit einem nicht zugelassenen Kennzeichen versieht, das amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, begeht eine Urkundenfälschung. Dies hat ebenfalls eine Geldbuße zur Folge, im Extremfall sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr