Eintragung notwendig?

  • Hallo!,


    über das Teileforum habe ich mir nun gebrauchte Irmscher Twin Spoke 7x16 ET 45, 4-Loch, mit 205/55R16er Bereifung gekauft (danke an dieser Stelle an Wardpa!).


    In meinem alten Brief sind die größen 175/70R14, 185/70R14 und 195/65R15 eingetragen - im neuen Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) stehen nur noch die 185er und 195er drin.


    Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich die eintragen/abnehmen lassen muss. Ein bekannter Polizist hat gemeint man müsse alles eintragen lassen, was nicht im Schein steht und keine ABE hat. Mein Reifendealer hingegen meint, dass es Originalräder sind, weil mein Fahrzeug auf Option mit diesen ausgeliefert wurde und sie somit in die allgemeine ABE vom Vectra B eingegangen wären - ergo: keine Eintragung notwendig.


    Auf der Irmscher-Site kann ich ein entsprechendes Teilegutachten runterladen, aber nicht drucken. Es wäre zwar ein leichtes, die Drucksperre zu deaktivieren, allerdings steht direkt auf dem Deckblatt, dass jegliche Kopien ohne Originalstempel ungültig sind und jegliche Vervielfältigung strafbar.
    Eine E-Mail an Irmscher ergab, dass ich bei meinem lokalen FOH das Gutachten bestellen soll, mein FOH sagt dafür wäre Irmscher direkt zuständig, er könne auch nur beim Hersteller anfragen...



    Weiss jemand _definitiv_, ob die Räder TÜV-abgenommen werden müssen und wo ich nun das Teilegutachten her bekomme, falls nötig?



    Danke im Voraus!
    MfG, Michel

    Vectra B STH BJ 95, X16XEL, Klima, Winter-Paket, schwarze Klarglasscheinwerfer, Weitec 50/40, Irmscher TwinSpoke 16", Mucke

  • Bei meine waren die twin Spoke direkt drauf und in den Papieren stehn auch die 7x16 drin. Hat dei FOH nicht mal in die Zentral ABE reingeschaut.


    War bei meinem A auchh so hatte alus von nem Arstra G mein Foh hat kurz den Ordner gewälzt und siehe da ich durfte sie fahren auch wenn sie net in meinem schin standen sprich Zentral ABE



    Gruß Christian

    Dies ist das Ende aller Tage
    und ich bin




    Der Sensenmann

  • Servus :winke:


    ähnlich ging's mir auch mit dem Gutachten für das I500 Lenkrad. Opel verweist immer gerne an Irmscher, is mir auch schon aufgefallen :D


    Aber, du hast das Gutachten ja auf der Irmscherseite gesehn und bestimmt auch gelesen das eine Änderungsabnahme nach §19.3 erforderlich ist.


    Orignialräder sind es meiner Meinung nach nicht, es ist Sonderzubehör. Sonst wäre ein Gutachten für den Vectra ja völlig unnötig.


    Lass sie eintragen und gut is. Die 40 € würd ich investieren und bin dafür auf der sicheren Seite. :meinung:

  • Da Du einen Vorfacelift fährst, bzw die Twinspoke von dem sind, musst Du Sie abnehmen lassen!
    Erst ab Facelift wurde die Twinspoke durch die Zentral-ABE mit übernommen, dafür mußten sie aber auf 6x16 "schrumpfen".

  • Aktueller Stand der Dinge:


    Gutachten der Irmscher-Seite gedruckt und zur Dekra gegangen. Abnahme verweigert, weil keine Originalpapiere!
    Besuch beim FOH ergab eine E-Mail mit der Bitte um das Gutachten von Irmscher, die bisher (seit Mittwoch) unbeantwortet blieb. Meine eigene E-Mail an Irmscher ergab, dass der FOH das Gutachten haben müsse.


    Der Stamm-Unfallgutachter der Firma, in der ich arbeite, hat sich meinen Wagen mal betrachtet (hat früher als TÜV-Prüfer gearbeitet). Zur Überprüfung ist er in meinem Kofferraum herumgehüpft (war ein lustiges Bild), um auszuschließen, dass irgendwelche Kanten am hinteren Radhaus auf den Reifen schlagen. --> Alles in Ordnung, jegliche Kriterien erfüllt.
    Er hat dann gemeint, dass ich garnix eintragen lassen muss. 205/55R16 89_ wäre Serienbereifung dieses Autos, die gleiche Karosse und Bremsanlage wäre mit 7x16 ab Werk verkauft worden und aufgrund dessen, dass die Eintragung des Fahrwerks in meinem Schein nicht an Radgrößen gekoppelt ist (steht nur in Verbindung mit den Scheinwerfern was drin - wohl aufgrund der Mindesthöhe vom Boden ab), könne ich behaupten die Räder wären schon zur Eintragung des Fahrwerks drauf gewesen. Da alle geforderten Spiele erfüllt sind, könne mir niemand das Gegenteil beweisen.



    Woher soll eigentlich der Autofahrer wissen, was er zu tun hat, wenn nicht mal die Offiziellen wissen, was Sache ist? Gibts irgendwo ne Stelle, wo man sich bzgl. dieser Sachen erkundigen kann?



    MfG, Michel....

    Vectra B STH BJ 95, X16XEL, Klima, Winter-Paket, schwarze Klarglasscheinwerfer, Weitec 50/40, Irmscher TwinSpoke 16", Mucke

  • :irre2: versteh das alles nich,


    bin mit meinen astra felgen zum eintragen gefahren und schwupps 5min später hat ich sie drinne stehen...

  • Ich würd sagen Du gehst mit dem aausgedruckten Gutachten nochmal zu nem anderen Prüfer. Dafür kann man die sich ja shcließlich ausdrucken, ist n vollwertiges Gutachten.

  • @ Guggi


    is so nicht ganz richtig. Die Gutachten auf der Homepage von Irmscher sind NICHT druckbar, jedenfalls nicht auf normalen wege :zwinker:.


    Außerdem steht drin, das Gutachtenkopien NUR mit dem Orignialstempel des Herstellers gültig sind.

  • :coffee:
    Einige TÜV-Prüfer akzeptieren die aber auch so.
    Schliesslich wurden die auch mal erteilt.
    Schlimmstenfalls kann der Prüfer auch im Zentralcomputer nachsehen.
    Alles ´ne Sache der Einstellung und des Umgangs mit dem Prüfer.
    :engel1:

    Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert.
    Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum.


    Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum! :engel:

  • Zitat

    Original von Lazer
    Einige TÜV-Prüfer akzeptieren die aber auch so.
    Schlimmstenfalls kann der Prüfer auch im Zentralcomputer nachsehen.
    Alles ´ne Sache der Einstellung und des Umgangs mit dem Prüfer.


    is schon richtig. Nur manchmal hilft auch der Umgangston nichts, wenn die sowieso "Tuning-Feindlich" eingestellt sind oder ähnliches.


    Sicherlich kann er noch zur ner anderen Prüfstelle fahren und dort mal Anfragen, wollte ja nur den Sachverhalt mit dem Gutachten etwas berichtigen :engel1:

  • ich musste gar nix ausdrucken/vorzeigen


    habe ihm gesagt: möchte die felgen abnehmen lassen
    und der prüfer hat sich alles selber rausgesucht, war doch nen klacks - der hat die nr eingegeben und hatte das gutachten oder so ähnlich, habs nich genau sehen können - ging sehr schnell und ausserdem hab ich ein bisschen gebibbert, da es ganz schön haarig/eng am radkasten war

  • hallo, ich möchte keinen neuen thread eröffnen, deshalb hänge ich mich an. letzte woche ist mir die erste windung der feder vorne links abgebrochen. wenn ich nu schon wechseln muss, wollte ich tieferlegungsfedern draufmachen. die die ich holen will, haben ein tüv-teilegutachten. nun meine frage, muss ich die eintragen lassen oder reicht es, das teilegutachten mitzuführen??? dank im vorraus :winke:

    :blubb:> mfg Jürgen <:blubb:


    [align=center]Ich kann auch Nett, bringt aber NIX!

  • eintragen ist immer gut, lass jetz immer alles abnehmen, auch wenn's der letzte blödsinn ist, sicher ist sicher, lass mich auf keine diskusionen mit den männlichen kühen mehr ein


    nen kumpel von mir hat auch schon mal den frontscheibenaufkleber inkl. jedes einzellnen buchstaben abnehmen lassen, da stand der opelclub dann mit im brief

    Einmal editiert, zuletzt von starfrisör ()

  • Zitat

    Original von eric
    teilegutachten MUSST du abnehmen lassen!!


    grmblfx.... :motz: na gut, dann werd ich das wohl oder übel tun. kosten sind zwischen 30 u. 6o euronen??? haaaach, ist die urlaubskasse schon wieder gesprengt. schade!!

    :blubb:> mfg Jürgen <:blubb:


    [align=center]Ich kann auch Nett, bringt aber NIX!

  • Zitat

    Original von eric
    naja wenns schon ander abnahme hängt dann kauf doch einfach 2 gebrauchte originale...



    hmmmmmm...... ich sollte doch dran denken, SCHERZ!!!! bei meinen antworten hinter zu schreiben :pfeiff:

    :blubb:> mfg Jürgen <:blubb:


    [align=center]Ich kann auch Nett, bringt aber NIX!

  • Teileutachten, also nach 19.3 kostet um die 36€.
    Eine ABE ist es nach Paragraph 22 das muss nicht eingetragen werden.

  • Zitat

    Original von Guggii
    Teileutachten, also nach 19.3 kostet um die 36€.
    Eine ABE ist es nach Paragraph 22 das muss nicht eingetragen werden.



    ???????? :irre2::kopfkratz: halloooo?????? ich bin ein älterwerdender mann von 42 jahren. wat denn nu?? muss ich eintragen oder nich????


    haaaaaaalt... ich glaub, nach dem xten mal durchlesen, hab ich die erklärung nun verstanden....

    :blubb:> mfg Jürgen <:blubb:


    [align=center]Ich kann auch Nett, bringt aber NIX!

    Einmal editiert, zuletzt von titanic33 ()