Hallo!,
über das Teileforum habe ich mir nun gebrauchte Irmscher Twin Spoke 7x16 ET 45, 4-Loch, mit 205/55R16er Bereifung gekauft (danke an dieser Stelle an Wardpa!).
In meinem alten Brief sind die größen 175/70R14, 185/70R14 und 195/65R15 eingetragen - im neuen Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) stehen nur noch die 185er und 195er drin.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich die eintragen/abnehmen lassen muss. Ein bekannter Polizist hat gemeint man müsse alles eintragen lassen, was nicht im Schein steht und keine ABE hat. Mein Reifendealer hingegen meint, dass es Originalräder sind, weil mein Fahrzeug auf Option mit diesen ausgeliefert wurde und sie somit in die allgemeine ABE vom Vectra B eingegangen wären - ergo: keine Eintragung notwendig.
Auf der Irmscher-Site kann ich ein entsprechendes Teilegutachten runterladen, aber nicht drucken. Es wäre zwar ein leichtes, die Drucksperre zu deaktivieren, allerdings steht direkt auf dem Deckblatt, dass jegliche Kopien ohne Originalstempel ungültig sind und jegliche Vervielfältigung strafbar.
Eine E-Mail an Irmscher ergab, dass ich bei meinem lokalen FOH das Gutachten bestellen soll, mein FOH sagt dafür wäre Irmscher direkt zuständig, er könne auch nur beim Hersteller anfragen...
Weiss jemand _definitiv_, ob die Räder TÜV-abgenommen werden müssen und wo ich nun das Teilegutachten her bekomme, falls nötig?
Danke im Voraus!
MfG, Michel