Wer kennt sich mit LEASING aus?

  • Hallo, sagt mal wer kennt sich mit Leasing aus?
    Lohnt es sich?


    Vor ?
    Nachteile?


    Danke schon mal für eure Posts


    mfg
    sven

  • Hi Sven !


    Habe da mal was gefunden !
    Vieleicht hilft es dir ja :



    1. Was ist Leasing?


    Leasing ist eine spezielle Variante der Ver- bzw. Anmietung von Wirtschaftsgütern: der Leasingnehmer (=Kunde) erhält vom Leasinggeber (=Leasinggesellschaft) den Leasinggegenstand für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt; der Leasingvertrag regelt dabei neben der Laufzeit vor allem die Höhe einer Anzahlung, die Höhe der (meist) monatlich zu zahlenden Leasingrate und die Höhe einer etwaigen Zahlungsverpflichtung des Leasingnehmers am Vertragsende.



    In der Regel dient das Leasing dem Kunden als Finanzierungshilfe. Er selbst sucht ? nicht anders als bei einem Kauf ? den Gegenstand, den er benötigt oder wünscht, beim Hersteller oder einem Händler/Lieferanten aus. Käufer dieses Gegenstandes wird dann jedoch nicht der Kunde, sondern der Leasinggeber. Dieser wiederum schließt, um sein Kapital gewinnbringend einzusetzen, mit dem Kunden den Leasingvertrag ab. Rechtlich betrachtet gibt es also zwei Vertragsverhältnisse: zum einen den Kaufvertrag zwischen Hersteller/Händler/Lieferant als Verkäufer und Leasinggeber als Käufer, zum anderen den Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Dementsprechend bestehen in der Regel keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten, obwohl vielfach allein in diesem Verhältnis die aus der Sicht des Kunden maßgeblichen Gespräche über Erwerb und Leasing geführt werden!


    Wichtig: Leasing ist kein Ratenkauf. Am Ende des Leasingvertrages muss man den Leasinggegenstand grundsätzlich an den Leasinggeber zurückgeben.

    2. Für wen lohnt Leasing?


    Auch für Privatpersonen mag es ? was im Einzelfall freilich sehr sorgfältig geprüft werden sollte; schließlich will die Leasinggesellschaft genauso wie der Lieferant Gewinn machen, den der Kunde bezahlen soll! ? günstige Leasingangebote geben. Bestimmte steuerliche Vorteile, die das Leasing bietet, kommen aber ausschließlich gewerblich Tätigen oder Freiberuflern zu Gute. Denn diese Leasingnehmer können die monatlichen Leasingraten schon in dem Jahr, in dem sie anfallen, als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben in voller Höhe absetzen; das ist grundlegend anders als beim Kauf desselben Wirtschaftsgutes: hier kann der Unternehmer den Kaufpreis nicht auf einmal steuermindernd geltend machen, sondern nur über einen meist sehr langen Zeitraum von mehreren Jahren (nämlich entsprechend der sog. betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) allmählich abschreiben.

    3. Welche Vor- und Nachteile hat das Leasing?


    Vorteile: Attraktiv sind die steuerlichen Vorteile, allerdings nicht für den Privatmann (s. Frage 2). Ferner verfügt man als Leasingnehmer praktisch immer über eine Sache, die ganz oder zumindest noch relativ neu und damit nicht reparaturanfällig ist; Wartungskosten u.ä. halten sich somit in sehr überschaubarem Rahmen. Manchmal kann man auch davon profitieren, dass etwa ein Kfz-Hersteller ein bestimmtes Modell verstärkt absetzen möchte und deshalb den Händlern besonders günstige Einkaufskonditionen für den Fall einräumt, dass das Fahrzeug im Wege des Kraftfahrzeugleasing an den Endverbraucher abgesetzt wird. Und nicht zuletzt hat das Leasing im Vergleich zum Barkauf den Vorteil, dass man überhaupt kein oder nur vergleichsweise wenig Eigenkapital einsetzen muss; man erleidet also keinen Liquiditätsverlust.


    Nachteile: Durch Abschluss des Leasingvertrages erwirbt der Leasingnehmer kein Recht zum dauerhaften Besitz der Leasingsache und auch kein Erwerbsrecht; er muss das Fahrzeug vielmehr bei Vertragsende an den Leasinggeber zurückgeben. Man sollte deshalb ganz genau überlegen, ob einem die zeitweise Nutzung des Leasinggegenstandes die im Gegenzug zu vereinbarende Summe aus Anzahlung und multiplizierten Leasingraten (und außerdem ggfls. einer "Restwertgarantie"; dazu s. Frage 6) wirklich wert oder ob nicht eine Kreditfinanzierung mit sicherer Erwerbsaussicht vorteilhafter ist. Ein vorzeitiges Aussteigen oder "Herauskaufen" aus einem Leasingvertrag ist zudem grundsätzlich ? anders als beim kreditfinanzierten Geschäft ? überhaupt nicht oder nur zu sehr ungünstigen Konditionen möglich.

    4. Was kann ich tun, wenn das geleaste Fahrzeug mangelhaft ist?


    Mein Vertragspartner (Leasinggeber) ? an den ich mich am besten sogleich wende, um ihn über den Mangel zu informieren und weil ich für die Überlassung eines mangelhaften Gegenstandes keine Leasingraten zahlen will ? wird mich auf die Regelungen im Leasingvertrag hinweisen, wonach er mir seine kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten abgetreten hat und ich diese Gewährleistungsansprüche nun gegen den Lieferanten durchzusetzen versuchen muss. Wenn der Mangel tatsächlich besteht und vom Lieferanten zu vertreten ist, aber nicht behoben wird und der Lieferant das Fahrzeug auch nicht zurücknehmen will, habe ich die Wahl, ob ich ihn auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages (=Wandelung) oder auf Herabsetzung des Kaufpreises (=Minderung) verklage. Für die Dauer dieses Prozesses gegen den Händler ruht zugleich meine Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten.


    Abgerechnet wird dann freilich erst am Schluss. Gewinne ich den auf Rückgängigmachung des Pkw-Kaufes gerichteten Prozess, so steht gleichzeitig mit bindender Wirkung für mein Vertragsverhältnis zum Leasinggeber fest, dass die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages entfallen ist und eine Rückabwicklung stattzufinden hat; in der Regel muss ich dann mit keinerlei weiteren Zahlungspflichten rechnen. Hat meine Klage jedoch keinen Erfolg, kommt es für mich doppelt dick: außer den Prozesskosten muss ich jetzt auf einmal sämtliche Leasingraten, die in der Zwischenzeit ?ausgesetzt? waren, nachzahlen.

    5. Habe ich als Leasingnehmer nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht?


    Ja, sofern ich nur Verbraucher bin, also das Leasinggeschäft für mich kein gewerbliches war bzw. ist. Als Verbraucher habe ich die Möglichkeit, meine auf den Abschluss des Leasingvertrages gerichtete Erklärung binnen zwei Wochen zu widerrufen (§§ 500, 495 Abs. 1, 355 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der neuesten Fassung = BGB). Hat mich der Leasinggeber über dieses Widerrufsrecht nicht oder nur unzureichend belehrt, so beginnt die Frist erst gar nicht zu laufen; in diesem Falle muss ich den Widerruf aber spätestens binnen sechs Monaten ab Empfang der Leasingsache erklären (§ 355 Abs. 2, Abs. 3 BGB).

    6. Was bedeuten beim Kfz-Leasing Vertrag mit Restwertabrechnung und Kilometerabrechnungsvertrag?


    Der Vertrag mit Restwertabrechnung: Bei diesem Modell besteht das dem Leasinggeber zustehende Gesamtleasingentgelt aus der bei Vertragsbeginn fälligen Sonderzahlung (soweit vereinbart), den während der Leasingzeit fällig werdenden Leasingraten und dem sog. kalkulierten Restwert, der bei Vertragsende mit dem tatsächlichen Fahrzeugwert verrechnet wird. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe weniger wert als der im Vertrag vertraglich vereinbarte Restwert, so muss der Leasingnehmer die Differenz zahlen. Das sog. Restwertrisiko, nämlich die Unsicherheit, ob sich der bei Vertragsabschluss angenommene Restwert bei Vertragsablauf tatsächlich verwirklichen lassen wird, trägt der Leasingnehmer. Ausnahme: Wenn eine Restwertgarantie des Leasingnehmers im Vertrag nicht ausreichend deutlich gemacht gemacht worden ist, muss er für eine Deckungslücke bei der späteren Verwertung des Fahrzeugs nicht einstehen.


    Kilometerabrechnungsvertrag: Wie der Name schon sagt, hat der Leasingnehmer hier nicht für einen bestimmten Restwert des Fahrzeugs einzustehen; er trägt kein Restwertrisiko. Vielmehr wird der Vertrag am Ende der Laufzeit auf der Grundlage allein der gefahrenen Kilometer schlussabgerechnet. Je nach dem, ob die tatsächliche Laufleistung die im Leasingvertrag vereinbarte Gesamtlaufleistung über- oder unterschreitet, findet ein Aufgleich der gefahren Mehr- oder der nicht gefahrenen Minderkilometer zu dem vertraglich festgelegten Satz (Pf/DM oder Ct/Euro je km) statt. Der Leasingnehmer selbst kann bei genauer Einhaltung der Laufleistung sicher sein, nicht mehr mit weiteren Kosten belastet zu werden.

    7. Was tun bei Zahlungsunfähigkeit?


    Die Situation ist schwierig. Nach Möglichkeit sollte ich es nicht zu einer Kündigung des Leasinggebers wegen Zahlungsverzuges kommen lassen. Denn dann kann der Leasinggeber das volle Leasingentgelt für die gesamte Vertragslaufzeit beanspruchen und muss sich nur geringe Abzüge gefallen lassen (Verwaltungskostenersparnisse und Zinsvorteile); im Gegenzug verliere ich aber sofort jede Nutzungsmöglichkeit. Besser ist es für mich, den Vertrag wenn irgend möglich einzuhalten. Vielleicht gelingt es mir auch, einen Dritten für die Fortführung des Vertrages zu gleichen Konditionen zu gewinnen und zusammen mit der Leasinggesellschaft eine dreiseitige Übernahmevereinbarung zu treffen. In diesem Falle muss ich aber damit rechnen, dass mich die Leasinggesellschaft neben dem Dritten weiterhin als Schuldner ? auch für die künftigen Raten - behalten will.

  • 8. Ich habe alle Leasingraten bezahlt und das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Zeit ordnungsgemäß und in gutem Zustand zurückgegeben. Trotzdem verlangt der Leasinggeber von mir jetzt noch eine Restzahlung. Zu Recht?


    Ja, sofern ich gegenüber dem Leasinggeber eine Restwertgarantie übernommen habe (s. Frage 6) und der Leasinggeber bei der Verwertung des Fahrzeugs nach Vertragsablauf nur einen geringeren Erlös erzielt als den kalkulierten Restwert. Andererseits ist zu beachten, dass der Leasinggeber zur bestmöglichen Verwertung verpflichtet ist und demnach alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternehmen muss, einen möglichst hohen Weiterveräußerungserlös zu erzielen. Verletzt er diese Sorgfaltspflicht, kann er mich für die Deckungslücke grundsätzlich nicht verantwortlich und damit auch nicht haftbar machen.

    9. Die Laufzeit des Leasingvertrages geht zu Ende. Ich habe mich entschlossen, das Fahrzeug zu dem im Vertrag genannten ?Restwert? zu kaufen. Der Leasinggeber weigert sich jedoch und verlangt einen um 1.000 ? höheren Betrag. Kann das rechtens sein?


    Ja! Ich habe als Leasingnehmer keinen Anspruch darauf, dass mir der Leasinggeber das Fahrzeug veräußert. Allerdings kann ich in der geschilderten Konstellation wenigstens sicher sein, dass der Leasinggeber, wenn er sich verschätzt hat und das Fahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt wider Erwarten noch nicht einmal zu dem geringeren im Leasingvertrag vereinbarten Restwert losschlagen kann, keine weitere Forderungen an mich stellen kann. Denn von der einseitigen Restwertgarantie, die ich dem Leasinggeber ursprünglich bei Vertragsabschluss gegeben hatte, hat dieser mit Ablehnung meines Kaufangebotes ausdrücklich keinen Gebrauch gemacht; damit hat er die Garantie buchstäblich "aus der Hand gegeben".

  • Mein Kollege hat mal nen Golf3 1,9TD geleast !!
    Ich weiß nur das er megaviel abbezahlen musste
    Ich glaube so um die 500 DM im Monat
    Und dann hast du auch noch einen Restkaufswert oder sowas ! Was du dann noch am Ende bezahlen musst.
    Und ich glaube das du das Auto in der Leasingzeit nur auf Vollkasko laufen lassen kannst. Da bin ich mir aber nicht sicher !


    Wie gesagt VW !
    Ist auch schon ein paar Jahre her
    Vieleicht ist es ja schon wieder anders

  • hallo


    Frag doch direkt mal Ultra$oni(
    Lohnt sich nur bei vielen Kilometern und nem guten Partern beim Händler!


    cu


    MOD-Treffen 2009 - Es war geil
    zzzzzzzzt -Strasse Dunkel
    Wieviel? Mach voll
    Gewitta ? - Nein !!!
    Warum liegt hier überhaupt Stroh? - Warum hast du überhaupt eine Maske auf ..... ???

  • wir haben bei uns inna Firma nur Leasingfahrzeuge.


    wir haben sie 3 Jahre bis 150tkm und dann tauschen wir.
    Ist recht interessant, wenn man gerne und häufig die Autos tauschen will. Wobei man auch beachten sollte, das das recht teuer is.
    Aber is ne feine Sache. Kannst dein Auto scheuchen wie nix gutes, weil nach spätestens 3 jahren kommt der nächste :D


    Ich fahr:
    Vectra C 3.0 V6 cdti Caravan

    Ein weiser Narr mag denken:
    Ihr lacht über mich, weil ich anders bin.
    Ich lache über Euch, weil ihr alle gleich seid!

    © Willy Meurer (*1934)

  • Du kannst die Leasingfahrzeuge tunen,denn Eintragungen sind ja möglich,wenn man den Brief an die Werkstatt anfordert ,um dort die Eintragungen vorzunehmen. Wie das allerdings bei der Abgabe der Fahrzeuge ist,weiß ich nicht.Eventuell Rückbau oder aber vielleicht wird manches auch als Wertsteigerung angesehen.

  • hallo erstmal !


    also, mein gts ist auch geleast, und wie man sehen kann, ist tunen erlaubt !


    man benötigt auch KEINEN Brief dafür, man muß nur immer das vom TÜV ausgestellte Gutachten mit sich führen, damit man es bei einer eventuellen Kontrolle vorlegen kann.


    :]

  • Wie sieht das dann aus,wenn Du Ihn nach drei Jahren wieder zurückgeben solltest,was passiert mit den veränderten Teilen?? Abbauen oder werden die angerechnet?

  • So um das ganze mal zum Ende zu bringen, Ich war beim Händler und hab mich mal über das Thema informiert, das ganze lohnt sich nicht so richtig, ich würde mit 8000 € Anzahlung, Monatlich 370 € Rate und nach 3 Jahren ne Restsumme von 12000 € zahlen, dann kommt noch Versicherung und und und, also nee nicht mit mir, beim Jahreswagen ist das wohl die hälfte naja ich warte mal bis der Kombi da ist :D


    Mfg
    Sven