Die Fakten aus der Politik:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen plant derzeit eine Novellierung der StVO. Unter anderem soll der § 2 Abs. 3a durch folgenden Satz ergänzt werden:
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen."
In der Begründung der StVO-Novellierung heißt es dazu:
"(...) Die Nutzung von Sommerreifen unter winterlichen Straßenverhältnissen erhöht die Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Mit der Novellierung soll insbesondere dem bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen auftretenden Missstand begegnet werden, dass Kraftfahrzeuge mangels geeigneter Bereifung liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursacht werden (...)"
Basierend auf dem erweiterten Gesetzestext soll es eine Erweiterung des Bußgeldkataloges geben:
20 EUR Bußgeld, wenn ein Fahrzeug ohne Behinderung anderer nicht den Witterungsverhältnissen angepaßt ist.
40 EUR Bußgeld, falls eine Behinderung vorliegt.
cu Frank
PS: Ist seit heute in Kraft die Überlegung, also keine Theorie mehr sondern ernst.